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Impressuma r c i m m oIm Unteren Kienle 30 D - 70184 StuttgartTelefon +49 (0) 711 469 13 29 5Telefax +49 (0) 711 469 13 29 6 Mobil +49 (0) 177 870 80 88info@arcimmo.dewww.arcimmo.de Mitglied der Architekten- Mitglied der kammer Baden-Württemberg IHK StuttgartGewerbeerlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart erteilt. Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstr.37, 70173 StuttgartUSt-Id Nr.: DE271772980Geschäftsinhaber : Tanja Wunderlich-F. Dipl. Ing. FH Architektin

Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.4. Käuferprovision ist zahlbar beim Kaufvertragsabschluss: 4,76 % inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis zahlbar vom Käufer (dies entspricht 4% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Verkäuferprovision: individuelle Vereinbarung je nach Wert der Immobilie. Mieterprovision ist zahlbar beim Mietvertragsabschluss: 2,38 Monats-Kalt-Mieten inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar vom Mieter (dies entspricht 2 Monats-Kalt-Mieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Vermieterprovison: entfällt Architektenprovision zahlbar bei Zustandekommen eines Vertrages zwischen Bauherr und Architekt: 2,38% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem geplanten Gebäudewert (Kostenberechnung DIN 276) zahlbar vom Architekten (dies entspricht 2% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bauherrenprovision: entfällt Die Provision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.5. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.6. Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies dero Fa. arcimmo innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen. Die Firma arcimmo ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.7. arcimmo behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.8. Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber arcimmo in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.9. Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von arcimmo ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.10. Die Preisangaben der projektierten Objekte beziehen sich jeweils auf die Baukosten einschl. Nebenkosten der angebotenen Objekte inklusive Mehrwertsteuer (Bruttokosten). Alle Preisangaben sind Zirka-Preise und werden durch unterschiedliche Ausbauqualitäten und schwankende Baupreise beeinflusst.11. Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.12. Änderungen und Ergänzungen mit der mit arcimmo geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.13. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.14. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.

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